FAQ – Zusammenstellung der Fragen zum Wettbewerb

Folgende Fragen zum Wettbewerb Fliegende Monumente sind bei uns eingegangen:

Fragen und Antworten 2018:

Welches ist der genaue Zeitraum für die Realisation?
Für die Realisation sind die Monate September / Oktober angedacht, aber auch
andere Termine sind möglich. Genaue Termine ergeben sich aus dem jeweiligen
Vorhaben und werden mit dem/der Künstler*in abgesprochen.

Kann ich mehrere Aufbauten an verschiedenen Orten realisieren?
Ja, das ist möglich, ein Projekt könnte an unterschiedlichen Orten und auch zu
unterschiedlichen Zeiten am Platz sichtbar werden.

Gibt es beschränkte Arbeitszeiten?
Grundsächlich nicht. Gegebenenfalls ist eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt nötig. Laute Arbeiten sollten nach 22 Uhr nicht mehr durchgeführt werden.

Gibt es fließendes Wasser?
Es gibt einen Hydranten, etwa 30m vom Glashaus entfernt. Bei Wasserbenutzung
müssen die Kosten für das Standrohr der Netzwerkgesellschaft mitkalkuliert werden.
Die Miete für das Standrohr beträgt je angefangener Monat 134 Euro.

Wie sind die Dimensionen der Rezeption (Glashaus auf dem Platz)?
Ein vermaßter Plan der Rezeption findet sich auf unserer Webseite unterdiesem Link:
http://gasthofworringerplatz.de/wp-content/uploads/Masse-Glashaus-3-Seiten.pdf

Muss die Arbeit für den Wettbewerb erst entstehen oder können auch bestehende
Arbeiten vorgeschlagen werden?
Es können auch bestehende Arbeiten vorgeschlagen werden.

 

Fragen und Antworten 2017:

Gibt es eine Frage-Antwortliste, evt. vom letzten Jahr?
Ja, hier ist sie. Fragen und Antworten von 2016 finden sich weiter unten. 

Welche Maße hat das Glashaus / Grundriss und Höhe
Das Glashaus misst im Grundriss 210 x 592cm (Außenmaß), Die Höhe beträgt 297cm (Giebel/Innenmaß), die Glascheiben sind jeweils 190cm hoch.

Wie groß ist die zu bespielende Fläche vor dem Glashaus: Dreieck zwischen Bänken und Bahntrasse  Kölner/Karlstraße?
Unter dem Link <http://gasthofworringerplatz.de/wp-content/uploads/Plan-Wettbewerb-web.png> findet sich ein Grundrissplan des Worringer Platzes. Das Glashaus ist dort verzeichnet. Anhand des Glashausmaßes (s.o.) lässt sich auf das erfragte Flächenmaß rückschließen. Eine Ortsbesichtigung empfiehlt sich allerdings, da sich die Verhältnisse auf dem Platz ständig verändern und der tatsächliche Raumeindruck kaum aus den bloßen Maßzahlen herauszulesen ist. 

Wie groß ist die zu bespielende Fläche: Dreieck Imbiss zwischen Bänken und Bahntrasse  Worringer Platz / Karlstraße?
siehe oben

Wie viel Abstand muss jeweils vor der Banksitzfläche  und Bahntrasse frei bleiben?Grundsätzlich dürfen die Bahnsteige der Rheinbahn bis zu den Wartehäuschen überhaupt nicht permanent verstellt werden. Bei temporären Projekten sollte auf Verhältnismäßigkeit geachtet werden: Der Fahrgastbetrieb sollte möglichst nicht behindert oder Passanten gefährdet werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, ein Lagerfeuer in einem dafür vorgesehenen und daher ungefährlichen Behälter (ähnlich einer Feuerschale) auf dem Worringer Platz zu machen?
Diese Frage lässt sich nicht grundsätzlich beantworten. Auch hier geht es um Verhältnismäßigkeiten. Ob eine solche Aktion genehmigungsfähig ist oder überhaupt genehmigt werden muss, hängt von der Ausgestaltung ab. Es ist sicher nicht möglich, eine unbewachte Feuertonne aufzustellen. Wäre das Feuer bewacht und sichergestellt, dass die Platzfläche durch die Hitze nicht beschädigt wird, wäre das unter Umständen machbar.

Wie ist das mit den Hochspannungsleitungen oder vielmehr mit den gespannten Seilen. Dürften diese durch ein Objekt aus Stoff, Holz, Plastik oder irgendeinem anderen Material berührt werden?
Die Hochspannungsleitungen und auch die zuführenden Halteseile dürfen nicht berührt werden.

Ist es möglich, die westliche Ecke des Worringer Platzes während der Aufbauphase mit einem Sprinter zu befahren und dort für einige Stunden zu parken?
Zum Aus- und Einladen kann der Platz befahren werden. Ein Zugang befindet sich an der Ecke Worringer Platz / Karlstraße (Verlängerung der Klosterstraße).

Wäre es im Sinne des Projekts ausreichend, wenn die Arbeit nach dem Aufbau für eine Nacht und einen Tag zu sehen ist?
Die Entscheidung über die Laufzeit eines Projekts obliegt den Künstler/innen selbst.

Eine Bewachung zum Schutz vor Vandalismus bzw. Zerstörung über einen längeren Zeitraum ist im angegebenen Kostenrahmen kaum realisierbar?
Das kommt darauf an, was mit „längerem Zeitraum“ gemeint ist. Bislang haben wir für die Projekte, die bewacht werden müßen, praktikable Lösungen gefunden.

 

Fragen und Antworten 2016:

Muß im Projektvorschlag eine Genehmigung nachgewiesen werden?
Für die Abgabe des Projektvorschlags ist dies nicht nötig. Der Gasthof Worringer Platz klärt die Realisierbarkeit und übernimmt etwaige erforderliche Genehmigungen. Dies können – abhängig von den jeweiligen Standorten z.B. sein: Absprachen mit NachbarInnen, Geschäftinhabern  oder EigentümerInnen , oder Sondernutzungsgenehmigungen vom Ortnungsamt und/oder Amt für Verkehrsmanagement, dem Gartenamt bzw. der Rheinbahn.

Kann der grüne Mast in der Mitte des Platzes benutzt werden?
Leider nein. Der Mast ist ein Kunstwerk des Lichtkünstlers Lit Fischer. Aus urheberrechtlichen Gründen darf er nicht benutzt oder verändert werden.

Zur Realisierungsphase – muss diese geblockt sein, also an aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden, oder könnten es auch unterschiedliche Tage in einem Zeitraum von (z.B.) zwei Wochen sein?
Es müssen nicht aufeinanderfolgende Tage sein. Einen Zeitrahmen zu bestimmen, der eine gewisse Intensität ermöglicht und Zusammenhänge wahrnehmbar macht, kann aber durchaus sinnvoll sein.

Zur Sicherung/Bewachung – das bezieht sich vorallem wahrscheinlich auf Schadensvermeidung bei Passanten und dem „Werk“ an sich? Kann man sich als eine Art „Beaufsichtigung“ selbst einplanen?
Bei „Sicherung“ geht es vor allem um den Schutz der Passanten und des Verkehrs. Es sollte möglichst nichts um- oder auf jemanden drauffallen oder auf die Straße, die Straßenbahngleise oder in die Oberleitungen wehen oder sonst wie zum Verkehrshindernis werden. Fragile und bewegliche Dinge müssen also entsprechend gesichert oder bewacht werden. Tagsüber ist das vermutlich nicht so ein großes Problem, aber Nachts kann das schon mal schwierig werden. Möglicherweise kann man aber bewegliche „Requisiten“ nachts auch im Glashaus unterstellen.

Kann man das Glashaus einbeziehen, den Innenraum nutzen oder wird es anderweitig genutzt? Wären dafür Kosten einzuplanen?
Das Glashaus kann mit einbezogen werden und steht kostenlos zur freien Verfügung.

Steht ggf. eine Stromquelle zur Verfügung? Wären dafür Kosten einzuplanen?
Strom steht zur Verfügung, allerdings gibt es nicht überall Anschlüsse. Strom kann in jedem Fall kostenlos aus dem Glashaus geholt werden, und es gibt weitere Anschlüsse auf dem Platz. Je nach dem, wo er gebraucht wird, muss dann eine Außenraum-taugliche Verlängerung gelegt und gesichert werden (damit niemand darüber stolpert). 30m Außenkabel können wir zur Verfügung stellen – darüber hinaus müssten entsprechend Kosten eingeplant werden.

Kann man im Glashaus schwere Objekte aufhängen?
Das Glashaus wird von innen durch eine stabile Stahlkonstruktion getragen. Hier ist eine Aufhängung bis 80kg möglich, wenn die Last auf mehrere Punkte verteilt ist.

Sind die Kunstwerke innerhalb der Präsentation versichert?
Eine Versicherung der Arbeiten durch den Gasthof Worringer Platz besteht nicht und sollte ggf. im Kostenplan berücksichtigt werden.